Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Voraussetzungen
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Ablauf
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Fristen
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Erforderliche Unterlagen (Auswahl)
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Gebühren
Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr
von 10 Euro ausgehändigt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar gewordenen Steu-
ermarke; die unbrauchbar gewordene Steuermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust
geratene Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefundene Marke unverzüglich an
die Gemeinde zurückzugeben.
Zuständigkeit
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin
Rechtsgrundlage
Kommunalabgabengesetz (KAG)
§ 9 Gemeindesteuern
in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Sonstiges
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Freigabevermerk
02.03.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg und Innenministerium Baden-Württemberg
